Das Urteil des Landgerichts Wuppertal bedeutet in erster Linie eines: Wer nicht möchte, dass Fremde über seinen eigenen Internetanschluss surfen, muss sein WLAN mit einem Passwort absichern. Eigentlich komisch, dass man hierfür tatsächlich ein Urteil braucht, und das nun schon in der zweiten Instanz. Was denkt sich denn die Staatsanwaltschaft dabei? Das wäre so, als ließe ich meine Wohnungstüre offen und beschwerte mich dann, dass etwas gestohlen wäre. Jede Versicherung würde mich auslachen. In solchen Konstellationen entscheiden die Gerichte nicht immer mit gesundem Menschenverstand, dieses Mal aber schon. Das Urteil gibt vielen Usern nun die Sicherheit, dort surfen zu können, wo ein WLAN offen zur Verfügung steht. Gewollt oder ungewollt.
Das eigentliche Surfen über einen fremden Internetanschluss via WLAN ist also nicht strafbar, sofern das Netzwerk nicht geschützt ist. Wie es sich dann allerdings mit der Haftung verhält, wenn der Surfer strafrechtlich relevante Dinge im Netz macht, steht auf einem anderen Blatt. Vielleicht werden wir hierzu schon bald etwas von Udo Vetter auf dessen Blog lesen. Ich bin ja nicht vom Fach.


