Hornauer: Die Haftungsbeschränkung

Als Thomas G. Hornauer gestern aus meinem Blog vorlas, stieß er auch auf mein Impressum. “Haftungsbeschränkung hier, ich kann schreiben was ich will und ich haft’ für nix”, fasst er den entsprechenden Abschnitt meines Impressums kurz – aber falsch – zusammen. Würde sich Hornauer etwas mehr Zeit nehmen, würde er merken, dass es zwischen dem Wort “Haftungsbeschränkung” und “Haftungsausschluss” einen kleinen, aber feinen Unterschied gibt. Auch über den zweiten Punkt meines Impressums stolpert der Telemedial-Chef: Das Urheberrecht.

“Dass die Urheberrechtsmissbraucher in der Selbstverständlichkeit das Urheberrecht ganz genau kennen und den Datenschutz, und für sich in Anspruch nehmen, ist ja auch besonders witzig.”

Dieses Zitat möchte ich besonders vorheben. Hier unterstellt mir Hornauer indirekt, das Urheberrecht zu missbrauchen, was de facto nicht der Fall ist. Weder benutze ich Fotos oder Videos aus seiner Sendung noch verlinke ich zu solchen Inhalten auf meiner Seite. “Besonders witzig” ist diese Unterstellung nicht.

Seine Redaktion solle auch prüfen, ob bei mir eine Anmeldung für ein “redaktionelles Gewerbe” vorliege. Mit welcher Befugnis und auf welchem Weg sie diese Prüfung vornehmen wollen würde mich interessieren. So etwas gibt es in dieser Form überhaupt nicht und wird für ein privates Weblog auch nicht benötigt. Meine Seite enthält keine Werbung, ich erziele mit ihr keinerlei Einnahmen. Ebenso muss niemand auf irgendeinen Bundespresseball gehen, um journalistisch schreiben zu dürfen, was Hornauer jedoch behauptet. Davon abgesehen, dass ich seit Jahren hauptberuflich Journalist bin und Mitglied beim “Deutschen Journalistenverband”, ist die Berufsbezeichnung “Journalist” nicht geschützt. Leider stellt Thomas G. Hornauer seine Unkenntnis jeden Abend aufs Neue unter Beweis.

5 Kommentare zu “Hornauer: Die Haftungsbeschränkung

  1. Ich finde, dass es an der Zeit ist, ruhig etwas zynischer zu formulieren. Was da abgeht, würde den Ton allemal rechtfertigen. Das ist lächerlich³!

  2. Also wenn mir der Herr Hornauer mit
    bewußt falschen Dingen kommen würde,
    (ich kann ja nur für Österreich sprechen)
    hätte ich gegen Ihn wegen Verleumdung
    angezeigt. Das ist bei uns in Österreich
    immerhin strafbar. Und was ich auch nicht
    verstehe, dass er gegen einen Satiriker
    (Kalhofe) auftritt ist auch eigenartig,
    immerhin wettert Hornauer gegen die
    Kunstfreiheit.

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